Urlaub stellt in der Regel kein Hindernis dar, muss allerdings rechtzeitig angemeldet werden und darf erst frühestens 2 Wochen nach Antritt des Programms stattfinden.

Beachten Sie also, dass Sie in den ersten 2 Wochen nach Antritt des Programms keinen Urlaub anmelden können UND dass Abwesenheit durch Urlaub   unverzüglich, mindestens jedoch 1 Woche vorher,  anzumelden ist.

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