Erweiterter Checkup ab 18 Jahren

BERLIN. Der Bewertungsausschuss hat am Freitag die Entscheidung zur Gesundheitsuntersuchung getroffen: Demnach erhalten Vertragsärzte ab sofort für die früher auch Check-up 35 genannte Untersuchung 320 statt bisher 303 Punkte. Das entspricht einer Honorarerhöhung für die Leistung nach EBM-Nr. 01732 um 1,84 Euro auf jetzt 34,63 Euro, extrabudgetär vergütet.

Dafür müssen die Vertragsärzte aber auch Mehrleistungen erbringen: Mit der Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) im vergangenen Sommer ist beim Check-up 35 unter anderem eine inhaltliche Erweiterung des Beratungsumfangs inklusive Impfanamnese vorgenommen worden. Außerdem ist die Anwendung von Risikoscores bei erhöhtem kardialem Risiko zusätzlich in die GU aufgenommen worden.

Was bedeutet die EBM-Änderung für das Labor:

  • Die GOP 01732 ist bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abrechenbar und wurde für den Laborbereich um die Lipidparameter Triglyceride, HDL-Cholesterin und LDL-Cholesterin ergänzt.
  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben die Versicherten künftig einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht notwendig.
  • Ab Vollendung des 35. Lebensjahr haben die Versicherten künftig alle drei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung, nicht wie bisher alle zwei Jahre.
  • Für das neue 3-Jahres-Intervall haben sich KBV und Kassen am 09.04.2019 auf eine Übergangsfrist verständigt. Bei allen gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren, deren letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2017 stattgefunden hat, ist die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September 2019 möglich.

Wir haben mit in Kraft treten der neuen Regelung am 1. April 2019 das Profil 14 – Gesundheitsuntersuchung um die Bestimmungen der Triglyceride, HDL-Cholesterin und LDL-Cholesterin erweitert.

Die Kosten für das Profil 14 werden nicht in Ihre individuellen Laborkosten eingerechnet und extrabudgetär vergütet.

 

weiterführende Links:
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Gesundheitsuntersuchung: Übergangsfrist sorgt für Klarheit