Hepatitis E – Labordiagnostisches Vorgehen

Hepatitis E

In den vergangenen Jahren galt das Hepatitis E-Virus (HEV) in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Industrieländern als Rarität und wurde nur gelegentlich bei Reiserückkehrern gefunden. Mit Zunahme der Diagnostik sind auch die Fallzahlen in Deutschland kontinuierlich angestiegen. Dies zeigt die Abfrage aus der SurvStat@RKI-Datenbank:

Verunreinigtes Trinkwasser, kontaminierte Nahrungsmittel, unzureichend gegartes Fleisch infizierter Tiere (insbesondere sind hier Wild- und Schweinefleisch zu nennen) oder ein enges Zusammenleben mit Tieren gelten als mögliche Vektoren für eine Übertragung auf den Menschen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist denkbar.
Im europäischen Raum ist vorwiegend der Genotyp 3 prävalent, während man z. B. in China vorwiegend Genotyp 1 findet.

Nachdem die meisten Infektionen klinisch unauffällig verlaufen sind gerade Patienten mit Lebererkrankungen, Transplantierte, Immunsupprimierte und Schwangere besonders gefährdet. Hier wurden schwere akute Verläufe mit Leberversagen beschrieben.

Während man von einer Inkubationszeit von 15-64 Tagen ausgeht, ist die Dauer der Ansteckungsfähigkeit nicht abschließend geklärt. Nachweisbar ist das Hepatitis E-Virus zwischen der ersten und vierten Woche nach Beginn des Ikterus, während bei einer chronischen HEV-Infektion eine dauerhafte Ansteckungsfähigkeit vermutet werden muss. Diese liegt vor wenn das Hepatitis E-Virus über einen Zeitraum von 6 Monaten nachgewiesen wird.

Diagnostik und Differentialdiagnostik

Die Kombination einer entsprechenden klinischen Symptomatik und Transaminasenerhöhung beweist bei Nachweis von HEV-IgM-Antikörper in der Regel die frische HEV-Infektion. Eine Bestimmung von HEV-IgG-Antikörpern vervollständigt die serologische Diagnostik. Antikörper können in der Regel bei immunkompetenten Personen mit Auftreten der klinischen Symptomatik nachgewiesen werden. Kann ein seronegatives Frühstadium nicht abgeschlossen werden, empfiehlt sich ggf. eine Verlaufskontrolle.

Da auch unspezifisch-positive Ergebnisse für den Nachweis von HEV-IgM-Antikörpern auftreten können, empfiehlt sich insbesondere bei nicht eindeutiger oder fehlender klinischer Symptomatik oder Immunsuppression (Serologie nicht zuverlässig) der direkte Erregernachweis im Blut oder Stuhl mittels NAT, z. B. PCR.

Bei Immunsuppression bzw. Kompromittierung des Immunsystems ist die serologische Diagnostik nicht zuverlässig. Zudem sind schwerste Verlaufsformen mit Leberversagen für diese Patienten beschrieben, so dass der direkte Erregernachweis mittels NAT frühst möglich angestrebt werden sollte.

Um das Hepatitis E-Virus mit zu erfassen, ist die Ergänzung eines Hepatitis-Suchprogrammes zu der schon etablierten Serologie von HAV, HBV und HCV als sinnvoll zu bewerten.

 

Es besteht Meldepflicht gemäß IfSG

 

Labordiagnostische Auffälligkeiten

AnalytVerlauf
AST++ bis +++
ALT++ bis +++
AP+ bis ++
GGT+ bis ++
Bilirubin i. S. + bis +++
Urobilinogen i. U.+ bis +++

 

Mögliche Differentialdiagnosen

Differentialdiagnostik
HAV
HBV
HCV
HDV
EBV
CMV
HSV
VZV
Medikamente und toxische Substanzen (z. B. Pilzgifte, Alkohol)
Speicherkrankheiten (Morbus Wilson, Hämochromatose)
Alpha-1-Antitrypsinmangel
Autoimmunhepatitis

Ausnahmekennziffer

32006 (EBM-Nr. 32664: Untersuchungen auf Antikörper gegen Krankheitserreger (Ähnliche Untersuchung))

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